Die Apis mellifera Carnica, auch bekannt als Kärntner Biene oder Krainer Biene, lebt seit Jahrtausenden in unseren Breiten. Im Laufe der Zeit hat sie sich perfekt an Klima und Vegetation angepasst. Sie kommt gut mit heißen Sommern wie auch mit kalten Wintern zurecht. Ihre Sanftmütigkeit, Leistungsfähigkeit und ihr Fleiß machen sie bis heute zu einer der beliebtesten Bienenarten.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen für die Haltung und Zucht von sowie die Wanderung mit Bienen wird in Kärnten durch das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz vorgegeben.
Zum Schutz der heimischen „Carnica-Biene“ ist die Haltung, Wanderung und Zucht von Bienen, die nicht der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) angehören, an eine ausdrückliche Bewilligung durch die Kärntner Landesregierung gebunden.
Die Neuaufstellung sowie Auflassung eines Heimbienenstandes sind dem Bürgermeister- zusätzlich zur Meldung im VIS- unverzüglich zu melden. Bei der Aufstellung sind bestimmte Abstände einzuhalten.
Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Kärntner Landesregierung.